music stage

Veranstaltungstechnik
 

Algemeine Geschäftsbedingungen der Firma music-stage


Allgemeines



Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen des Lieferers. Anders lautende Einkaufsbedingungen des Käufers/Mieters werden durch die Annahme seines Auftrages nicht anerkannt. Durch die Annahme der Ware erklärt der Käufer/Mieter zusätzlich sein Einverständnis mit den Bedingungen des Lieferers. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1) Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zahlbar gemäß Angebotstext. Alle anderen abweichenden Bestimmungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Reparaturen ist die Rechnung sofort und ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst nach Eingang beim Lieferer als erfolgt. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen und Provisionen gemäß den jeweiligen Banksätzen für ungedeckte Kredite berechnet. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die den Lieferer erst nach den jeweiligen Verkäufen bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben nach erfolgloser Haftung mit Nachfristsetzung die sofortige Fälligkeit aller Forderungen – ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwaig hereinkommender Wechsel – zur Folge. Alle angebotenen Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

2) Vermietbedingungen von Bühnen / Licht-, Ton-, Veranstaltungstecnik und Zubehör

2.1) Haftung
Nach Übergabe/Abholung bis Rückgabe haftet der Mieter in vollem Umfang für das gemietete Equipment. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf sämtliche Gefahren und Ursachen für Beschädigung, sowie Verlust und Personenschäden. Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschaden in Höhe des Neuwertes. Bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten, jeweils zzgl. Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endgültigen Ersatzbeschaffung.

Die Benutzung von Technischen Equipment oder das Betreten von Bühnen erfolgt auf eigene Gefahr. Für jegliche Verletzung / Personenschäden übernimmt der Vermieter (music-stage/H.Wiesenberg) keine Haftung. Eventuelle Ansprüche Dritter trägt der Mieter.

2.2) Versicherung
Zur Minderung des Risikos der Haftung raten wir dem Mieter bzw. Veranstalter zum Abschluß einer entsprechenden Versicherung gegen Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Sturm, Personenschäden und sonstige Gefahren.

2.3) Zahlung
Sofern im Angebot nicht anders benannt, gelten folgende Zahlungsziele: 100% bei Aufbaubeginn (bzw. Anlieferung oder Abholung).

2.4) Rücktritt / Stornierung
Tritt der Veranstalter und Auftraggeber nach Auftragserteilung von seinem Auftrag zurück, so berechtigt dieses den Vermieter (Auftragnehmer) zur Berechnung einer Stornogebühr in folgenden Höhen:

Bühnen / Bühnenteile:
• Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Aufbaubeginn 50% der Auftragssumme,
• bis 45 Tage vor Aufbaubeginn 75% der Auftragssumme,
• bis 30 Tage vor Aufbaubeginn 100% der Auftragssumme.
Licht-, Ton, und Veranstaltungstechnik:
• bis 30 Tage vor Aufbaubeginn 50% der Auftragssumme,
• bis 10 Tage vor Aufbaubeginn 75% der Auftragssumme.
Personal:
• bis 30 Tage vor 1. Einsatztag 50% der Auftragssumme,
• bis 14 Tage vor 1. Einsatztag 100% der Auftragssumme.

2.5) Mietdauer
Die vereinbarte Miet- bzw. Nutzungsdauer ist jeweils im Angebot benannt. Nicht vereinbarte Nutzungstage werden nachträglich in Höhe der vollen Gesamtmiete berechnet.

2.6) Sturm/Wind
Der Mieter sorgt während seiner Haftungsdauer für die Sturm- und Windsicherung der gemieteten Gegenstände. Der Betrieb des gemieteten Gegenstandes ist bei jeglicher Gefahr einzustellen und dem Vermieter sofort mitzuteilen.

2.7) Behörden
Der Mieter sorgt eigenständig für sämtliche Genehmigungen, Gestattungen, Konzessionen und Zulassungen.

2.8) Strom
Der Mieter sorgt für eine ordnungsgemäße Erdung und Verstromung der Bühnen / Aufbauten durch einen Elektromeister.

2.9) Zahlungsverzug
Ist der Mieter (Auftraggeber) mit einer Zahlung im Verzug, so entbindet dieses den Vermieter bzw. Auftragnehmer von seiner Leistungspflicht ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren. Mit Erhalt der Auftragsbestätigung gelten die vorgenannten Vermietbedingungen als angenommen und bestätigt.

3) Eigentumsvorbehalt
Alle angelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher noch offenstehender Forderungen des Lieferers dessen Eigentum. Alle durch Weiterveräußerung von Eigentum des Lieferers stehender Ware entstandenen Außenstände gehen im Augenblick ihres Entstehens auf den Lieferer über, so daß eine direkte Einziehung erfolgen kann. Auf Verlangen ist darüber genaue Auskunft zu erteilen. Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen seitens des Bestellers steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten und auch ohne Gerichtsurteil die Ware jederzeit zurückzuverlangen oder anderweitig darüber zu verfügen oder wahlweise die unter Nr.1 „Zahlungsbedingungen“ aufgeführten Rechte auszuüben. Eine Inanspruchnahme oder Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch dritte Personen verpflichtet den Besteller, dem Lieferer davon Kenntnis zu geben.

4) Der Versand
Der Versand erfolgt stets für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers.

5) Lieferzeiten
Die genannten Lieferfristen gelten als annähernd und rechnen erst von dem Tage an, an dem alle Vorraussetzungen und technischen Einzelbedingungen des Auftrages geklärt sind; z.B. bei Stofflieferungen bis die entsprechenden Farbmuster vollständig bei uns eingegangen sind. Unverschuldetes Unvermögen bei music-stage oder auf Seite unserer Vorlieferanten, insbesondere unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferfrist angemessen zu verlängern , ohne daß dem Auftraggeber hieraus Ansprüche erwachsen.

6) Konstruktions- oder Formatänderungen
Konstruktions- und Formatänderungen behält sich der Lieferer vor, soweit diese für notwendig erachtet werden. Abbildungen und Beschreibungen sind deshalb unverbindlich. Bei auftretenden Beschaffungsschwierigkeiten behält sich der Lieferer vor, ohne besondere Benachrichtigung des Bestellers, vorgesehene Teile durch andere entsprechende Teile zu ersetzen.

7) Beanstandungen
Beanstandungen der Ware oder der Rechnung müssen sofort nach Empfang in schriftlicher Form erfolgen. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Breite, Gewicht oder Ausrüstung können nicht beanstandet werden.

8) Garantie
Die Haftung des Lieferers beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Lieferung der Ware oder dem einwandfreien Einbau der zu liefernden Einrichtungen. Der Besteller hat bei etwaigen Mängeln nur das Recht auf Nachbesserung. Erst wenn diese fehlschlägt, hat der Besteller sofern nur eine Lieferung von einzelnen Teilen vereinbart war, nach seiner Wahl das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrags oder Herabsetzung des Entgeltes. Bei Verträgen, die eine fertig montierte und eingebaute Einrichtung zum Inhalt haben, steht dem Besteller nur das Recht auf die Herabsetzung des Entgeltes zu. Alle weiteren darauf beruhenden Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Stofflieferungen erfolgen grundsätzlich mit „schwer-entflammbar“– Ausführung nach DIN4102.
Garantiezeit:
Gemäß umseitigen Angebotsbedingungen, ansonsten gelten die nachfolgenden Bedingungen:
a) Garantie 1 Jahr
b) Scheinwerfer/Leuchten, elektrotechnische und elektronische Geräte 1/2 Jahr
c) Leuchtmittel/Glühlampen keine,
Die Garantie entfällt:
a) wenn die Beschädigung durch Gewalt, unsachgemäße Behandlung oder ungenügende Pflege entstanden ist,
b) wenn Reparaturen oder Änderungen von fremder Hand ausgeführt wurden.

9) Angebot/Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Ergeben sich bis zur Auftragserteilung und späteren Ausführung allgemeine Lohn und Materialteuerungen, behalten wir und eine entsprechende Preisberichtigung vor. Falls die Ausarbeitung eines Angebotes mit besonderem Kostenaufwand verbunden ist (Anfertigung mehrerer Zeichnungen, statische Berechnungen, örtliches Aufmaß nehmen, Inanspruchnahme von Unterlieferanten oder dergleichen), sind wir berechtigt, die Rückerstattung dieser Kosten vom Angebotsempfänger zu fordern, sofern die darauf bezüglichen Arbeiten anderweitig vergeben werden. Für Beratungsleistungen wird keine Haftung übernommen.



10) Montage
Soweit die Preise einschließlich Montage vereinbart sind, ist der Besteller verpflichtet, auf seine Kosten alle Vorbedingungen zu schaffen um eine freie, ungehinderte und zügige Montage zu gewährleisten. Hierzu gehören:
a) die freie, ungehinderte Zufahrt zur Baustelle,
b) die Gestellung notwendiger Leitern und Gerüste,
c) alle Malerarbeiten über den vom Lieferer auszuführenden Grundanstrich hinaus,
d) die kostenlose Benutzung von Wasser und Strom, die Bereitstellung eines verschließbaren Raumes für Werkzeug und Geräte, es ist weiter Sache des Bestellers, für ausreichenden Schutz, für Bewachung und Versicherung der am Montageort lagernden Konstruktionsteile, Werkzeuge und Geräte zu sorgen. Verzögert sich, weil Bau- oder Baunebenarbeiten noch nicht weit genug fortgeschritten sind, der Montagebeginn und werden dadurch dem Lieferer zusätzliche Kosten verursacht, so hat der Besteller diese Kosten im vollen Umfang zu vergüten. Beträgt die Verzögerung mehr als 2 Monate, so ist der Besteller gehalten, das Material anzunehmen und den vollen Wert dafür zu entrichten. Vom Lieferer nicht verschuldete Wartestunden der Monteure werden als Montagestunden berechnet. Müssen die Montagearbeiten aus baulichen Gründen unterbrochen werden, so muß der Besteller sämtliche zusätzlich entstehenden Kosten – z.B. die Reisekosten der Monteure bei längerer Unterbrechung – vergüten. Dieses trifft ebenso zu, wenn die Abnahme des Liefergegenstandes nicht unmittelbar nach beendeter Montage erfolgt und dadurch für den Lieferer zusätzliche Reisekosten entstehen.

11) Tastertableau für Motoren und sämtliche Elektroanschlüsse bauseits
Die Einweisung und Abnahme der bühnentechnischen Einrichtung erfolgt am letzten Tage der Fertigmontage. Für entsprechende Vorkehrungen ist zu sorgen. Weitere Anfahrten müssen in Rechnung gestellt werden.

Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden beiderseitigen Verbindlichkeiten ist Buxtehude (auch alle Wechselklagen der Parteien). Gerichtsstand nach Wahl des Lieferers ist Buxtehude, auch wenn dies in den Einkaufsbedingungen des Bestellers anders ausgedrückt ist.

Stand: 10.02.2020




Impressum / Disclaimer

Angaben gemäß § 5 TMG:

Music Stage


Name und Anschrift: Music Stage, Soltauer Chaussee 2, 21614 Buxtehude

Telefon: 04161/84777
Fax: 04161/82555
E-Mail-Adresse: info@music-stage.de
Inhaberin: Hannelore Wiesenberg
Steuernummer: 43 14810873
Inhaltlich verantwortlich: Hannelore Aldag

Verbraucherstreitbeilegung:

 

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8 
77694 Kehl

Internet: www.verbraucher-schlichter.de 

Quelle: http://www.e-recht24.d  

Haftungsausschluss (Disclaimer)

 

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Bildnachweis:

Frau Mikrofon: fotolia_105065323 | Kamera: fotolia_91250317

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